Regulärer Anwendungsbeginn
Für mittlere und große Unternehmen. Außerdem für Kleinst- und Kleinunternehmen bei Erzeugnissen aus dem bisherigen EUTR-Anhang. Für diese Holzprodukte greift die zusätzliche Frist bis Juni 2027 nicht. [1, 4]

WICHTIGE INFO STAND: 20. OKTOBER 2026
„Wir sind doch klein.“ Das ist keine pauschale Ausnahme von der EUDR.
Unternehmensgröße, konkretes Produkt und Rolle in der Lieferkette entscheiden. Wer nur auf die Mitarbeiterzahl oder den Begriff „Kleinunternehmen“ schaut, kann seine Pflichten und seine Frist falsch einordnen.
01 / DIE GRÖSSENFRAGE
Die EUDR verweist auf die EU-Bilanzrichtlinie. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung und die eigene Einschätzung ersetzen diese Prüfung nicht. [1] [2]
| Kategorie | Bilanzsumme | Nettoumsatz | Beschäftigte* |
|---|---|---|---|
| Kleinst | ≤ 450.000 € | ≤ 900.000 € | ≤ 10 |
| Klein | ≤ 5 Mio. € | ≤ 10 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittel** | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
*Beschäftigte im Jahresdurchschnitt. **Nur, wenn das Unternehmen nicht bereits als kleinst oder klein einzuordnen ist. Größenwechsel wirken grundsätzlich erst nach zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Die Tabelle folgt der ausdrücklichen EUDR-Verweisung auf Art. 3 Abs. 2 Unterabsatz 1 der Bilanzrichtlinie. [1–3]
7,5 Mio. € Bilanzsumme und 15 Mio. € Nettoumsatz sind die deutschen HGB-Grenzen. Die EUDR verweist ausdrücklich auf die EU-Grundschwellen von 5 Mio. € und 10 Mio. €. [1, 2, 5]
6 Mio. € Bilanzsumme, 12 Mio. € Nettoumsatz und 20 Beschäftigte: Nach den Größenkriterien ist dieser Betrieb HGB-klein, aber EUDR-mittel. Dabei muss auch die Zeitregel für einen Größenwechsel beachtet werden.
02 / PRODUKT UND FRIST
Für mittlere und große Unternehmen. Außerdem für Kleinst- und Kleinunternehmen bei Erzeugnissen aus dem bisherigen EUTR-Anhang. Für diese Holzprodukte greift die zusätzliche Frist bis Juni 2027 nicht. [1, 4]
Für nach Art. 38 Abs. 3 begünstigte Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31.12.2024 bereits als solche niedergelassen waren; nur außerhalb der EUTR-Ausnahme. [1, 3]
Für die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 neu aufgenommenen Produkte, etwa löslichen Kaffee. Daraus folgt keine allgemeine Verlängerung für bereits erfasste Produkte. [4]
Entscheidend ist die konkrete Ware mit ihrem KN-Code, nicht allein die Branchenbezeichnung. Zu bisher EUTR-erfassten Waren zählen unter anderem Rohholz, Schnittholz, Sperrholz sowie zahlreiche Papier- und Zellstoffprodukte. Altbestände und gesetzliche Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
03 / DIE RICHTIGE EINORDNUNG
Auch mittlere Unternehmen gehören zu den KMU. Der KMU-Status allein eröffnet deshalb keine zusätzliche Frist bis Juni 2027. [3]
Nach den Kommissions-FAQ sind die Kennzahlen des einzelnen Unternehmens maßgeblich. Konzern- und Holdingwerte werden für diese EUDR-Einstufung nicht pauschal addiert. [3]
Erstinverkehrbringer, nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler haben unterschiedliche Aufgaben. Nachgelagerte Akteure reichen grundsätzlich keine eigene Sorgfaltserklärung ein; Informations- und Aufbewahrungspflichten bleiben. Welche Angaben benötigt werden, hängt von der konkreten Lieferkettenposition ab. [6]
LIEFAIRKETTE® 360
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Bernd Bielen · Beratender Betriebswirt nach § 18 EStG
bb@liefairkette.eu
Stand: 20. Oktober 2026. Die Größentabelle ist aus der ausdrücklichen Verweisung im EUDR-Recht abgeleitet. Die folgenden Rechtsgrundlagen und Erläuterungen machen die Einordnung nachvollziehbar.